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   OVG Niedersachsen, 23.08.2021 - 9 LA 143/20   

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https://dejure.org/2021,34316
OVG Niedersachsen, 23.08.2021 - 9 LA 143/20 (https://dejure.org/2021,34316)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.08.2021 - 9 LA 143/20 (https://dejure.org/2021,34316)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. August 2021 - 9 LA 143/20 (https://dejure.org/2021,34316)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.11.2018 - 1 B 78.18

    Gerichtliche Beweiswürdigung einer Kenntnis irakischer Sicherheitsbehörden von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2021 - 9 LA 143/20
    Nicht hingegen verpflichtet das Gebot rechtlichen Gehörs das Gericht dazu, dem zur Kenntnis genommenen und erwogenen Vorbringen in der Sache zu folgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 1 B 78.18 - juris Rn. 2).

    Etwaige diesbezügliche Fehler sind grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5.11.2018 - 1 B 78.18 - juris Rn. 5; vom 23.10.2017 - 1 B 144.17 - juris Rn. 6) und nicht nach § 78 AsylG im Berufungszulassungsverfahren angreifbar, da § 78 Abs. 3 AsylG den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils - anders als § 124 Abs. 2 VwGO - nicht kennt.

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 13a ZB 17.31111

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszulassung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2021 - 9 LA 143/20
    Zwar sind bei der Entscheidung über den Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG grundsätzlich auch entscheidungserhebliche Änderungen der Sach- oder Rechtslage zu berücksichtigen, die erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung eingetreten sind; dies gilt jedoch nur für vom Kläger innerhalb der Antragsfrist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG hinreichend dargelegte Änderungen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.1.2019 - 13a ZB 17.31111 - juris Rn. 8 m. w. N.; siehe auch bereits Senatsbeschluss vom 16.9.2003 - 9 LA 218/03 - juris).

    Kann danach eine wesentliche Änderung der Sachlage aus rechtlichen Gründen nach Ablauf der Antragsfrist aus § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG im Verfahren auf Zulassung der Berufung nicht berücksichtigt werden, muss der Kläger auf die Stellung eines Folgeantrags nach § 71 AsylG verwiesen werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.1.2019, a. a. O., Rn. 8).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2021 - 9 LA 143/20
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit das Vorbringen nicht ausnahmsweise aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.6.2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 = juris Rn. 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20

    Abschiebungsverbot für einen leistungsfähigen, erwachsenen afghanischen Mann

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2021 - 9 LA 143/20
    Dieser hatte die Berufung in dem dortigen Verfahren im Hinblick auf die Personengruppe der leistungsfähigen erwachsenen Männer ohne Unterhaltspflichten und ohne bestehendes familiäres oder soziales Netzwerk zugelassen (a. a. O., Rn. 5; siehe nunmehr auch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 17.12.2020 - A 11 S 2042/20 - juris).
  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2021 - 9 LA 143/20
    Von Bedeutung sind insoweit z. B. das Alter, die Volks- und Religionszugehörigkeit, der Gesundheitszustand, die Sprachkenntnisse, die schulische und berufliche Bildung, die Berufs- und Lebenserfahrung und eine etwaige familiäre oder sonstige Unterstützung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.2021 - 1 C 4.20 - juris Rn. 31; Senatsbeschluss vom 18.2.2019 - 9 LA 164/19 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - A 11 S 1196/20

    Abschiebung nach Kabul (hier: Veränderung der Sachlage durch Ausbruch des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2021 - 9 LA 143/20
    Aus dem vom Kläger angeführten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. Juli 2020 (- A 11 S 1196/20 -, juris) ergibt sich nichts Anderes.
  • BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18

    Darlegen der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes bzw. des Grundsatzes der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2021 - 9 LA 143/20
    Solche schwerwiegenden Mängel sind insbesondere dann anzunehmen, wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.9.2018 - 1 B 41.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.10.2017 - 1 B 144.17

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2021 - 9 LA 143/20
    Etwaige diesbezügliche Fehler sind grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5.11.2018 - 1 B 78.18 - juris Rn. 5; vom 23.10.2017 - 1 B 144.17 - juris Rn. 6) und nicht nach § 78 AsylG im Berufungszulassungsverfahren angreifbar, da § 78 Abs. 3 AsylG den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils - anders als § 124 Abs. 2 VwGO - nicht kennt.
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 9 LA 164/19

    Verwertung eines vom Verwaltungsgericht nicht in das Verfahren eingeführten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2021 - 9 LA 143/20
    Von Bedeutung sind insoweit z. B. das Alter, die Volks- und Religionszugehörigkeit, der Gesundheitszustand, die Sprachkenntnisse, die schulische und berufliche Bildung, die Berufs- und Lebenserfahrung und eine etwaige familiäre oder sonstige Unterstützung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.2021 - 1 C 4.20 - juris Rn. 31; Senatsbeschluss vom 18.2.2019 - 9 LA 164/19 - juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2019 - 9 LA 168/18

    Afghanistan; Einzelfall; Gefahrendichte; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2021 - 9 LA 143/20
    Ist die Beantwortung der Frage, ob eine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, von den individuellen Umständen in der Person der jeweils schutzsuchenden Person abhängig, kann sie nicht grundsätzlich geklärt werden (so bereits die Senatsbeschlüsse vom 11.3.2021 - 9 LA 340/19 - 11.12.2020 - 9 LA 294/19 - vom 11.11.2020 - 9 LA 295/19 - vom 26.4.2019 - 9 LA 153/19 - vom 10.1.2019 - 9 LA 168/18 - juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 LA 218/03
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 9 LA 29/20

    Drohen einer Gruppenverfolgung von irakischen Staatsangehörigen sunnitischen

    Es reicht nicht, wenn der Zulassungsantragsteller sich lediglich gegen die Würdigung seines Vorbringens durch das Verwaltungsgericht wendet und eine bloße Neubewertung der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 23.8.2021 - 9 LA 143/20 - juris Rn. 4).

    Nicht hingegen verpflichtet das Gebot rechtlichen Gehörs das Gericht dazu, dem zur Kenntnis genommenen und erwogenen Vorbringen in der Sache zu folgen (vgl. Senatsbeschluss vom 23.8.2021, a. a. O., Rn. 16 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 1 B 78.18 - juris Rn. 2).

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2021 - 9 LA 11/20

    Abfallgebühr; Akteneinsichtsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungspflicht;

    Daher ist das weitere Vorbringen des Klägers im Zulassungsverfahren nach Ablauf der Begründungsfrist am 5. Februar 2020, soweit es nicht den bisherigen Vortrag ergänzt, nicht zu berücksichtigen (vgl. den Senatsbeschluss vom 23.8.2021 - 9 LA 143/20 - juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 9 LA 259/21

    Im Willen; anerkannt; Ehe; Familienasyl; Handschuhehe; Imam; ordre public;

    Es reicht nicht, wenn der Zulassungsantragsteller sich lediglich gegen die Würdigung seines Vorbringens durch das Verwaltungsgericht wendet und eine bloße Neubewertung der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 23.8.2021 - 9 LA 143/20 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 111/20

    Nachbarklage gegen eine Werbeanlage

    Eine Ergänzung von Zulassungsgründen liegt dann nicht vor, wenn ein neuer, bislang noch nicht dargelegter Zulassungsgrund nach Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO vorgebracht wird oder innerhalb eines Zulassungsgrunds neue, selbständige Gründe angeführt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 1 ZB 15.1897 - juris Rn. 5; NdsOVG, Beschluss vom 23. August 2021 - 9 LA 143/20 - Rn. 20; VGH BW, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 12 S 2457/19 - juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2022 - 9 LA 242/21

    Antragstellung, unverzügliche; Belehrungspflicht; Beruhen; Divergenz;

    Nicht hingegen verpflichtet das Gebot rechtlichen Gehörs das Gericht dazu, dem zur Kenntnis genommenen und erwogenen Vorbringen in der Sache zu folgen (vgl. Senatsbeschluss vom 23.8.2021 - 9 LA 143/20 - juris Rn. 16 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 1 B 78.18 - juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2023 - 9 LA 83/23

    Elektronischer Rechtsverkehr; Fax; Klageschrift; Naturalpartei; Nutzungspflicht;

    Eine Rechtssache ist grundsätzlich bedeutsam i. S. d. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG , wenn sie eine höchstrichterlich oder - soweit es eine Tatsachenfrage betrifft - obergerichtlich noch nicht beantwortete Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im angestrebten Berufungsverfahren entscheidungserheblich und klärungsfähig wäre und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fall-übergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. Senatsbeschluss vom 23.8.2021 - 9 LA 143/20 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2022 - 13 A 1372/20

    Fristgerechte Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung

    vgl. OVG Nds., Beschluss vom 23. August 2021 - 9 LA 143/20 -, juris, Rn. 19; Fritz/Vormeier, in: GK-AsylG, Stand: 105. EL April 2016, § 78 Rn. 548 ff., m. w. N.
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